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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | 134 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 394146 | ||
Datum | 31.03.2007 13:47 MSG-Nr: [ 394146 ] | 113554 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Berthold Schwarz Hier gibts die GUV-I 8651 und GUV-I 8524, hier ist meines Erachtens eigentlich alles klar für die Freiw. Feuerwehr geregelt. Eben nicht. GUV-I sind reine Informationen und rechtlich unverbindlich. Geschrieben von Berthold Schwarz Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe Siehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF. Geschrieben von Berthold Schwarz Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend. Falsch. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer und werden für die bei ihnen versicherten Personen und Betriebe erlassen. Frage: Bei welchem Unfallversicherer sind Berufsfeuerwehrangehörige versichert? Antwort: Berufsfeuerwehrangehörige sind (mit Ausnahme einiger Angestellter und Arbeiter in Verwaltung und Werkstätten) Beamte und als Beamte überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig. Folglich sind sie nicht bei einer Unfallversicherung versichert (sondern genießen im Falle eine Unfalls Unfallheilfürsorge durch den Dienstherrn) und somit kann auch nicht autonomes Satzungsrecht eines Unfallversicherers für sie gelten. Vielmehr sind auch Beamte Beschäftigte i.S. des ArbSchG und somit gilt auch für diese ganz klar die BetrSichV. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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