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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 395916 | |||
Datum | 07.04.2007 12:42 MSG-Nr: [ 395916 ] | 184157 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Aber wenn es die Lage erfordert ist es in Bayern rechtens Das dürfte auch für die anderen Bundesländer zutreffen. Jedoch dürfte es die Lage eigentlich fast nie wirklich erfordern, da nur in Promillebereichen unverzüglicher Handlungsbedarf bestehen und auch zumeist innerhalb vertretbarer Zeit aus der Privatwirtschaft entsprechendes Gerät zu organisieren sein dürfte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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