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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz397138
Datum13.04.2007 13:30      MSG-Nr: [ 397138 ]19860 x gelesen

Hallo,

in der StVO ist klar geregelt, wann blaues Blinklicht verwendet werden darf und wann nicht. Ob man das als "Begleitung von Fahrzeugen" oder gar als "geschlossenen Verband" im Rahmen der StVO betrachten kann, mag ich mal bezweifeln. Vielmehr muss man sich hier fragen, ob beim Transport des Baumes nicht ganz andere Vorschriften zur Anwendung kommen müssen. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob vorgegebene Größen- und Gewichtsbeschränkungen der StVZO mittels Ausnahmegenehmigung übertreten werden dürfen und das eigentliche Transportfahrzeug in dem Rahmen eine Absicherung braucht (gelbe RKL, Begleitfahrzeug, Polizeibegleitung). Im Prinzip ist das wie jeder andere übergroße Transport bzw. Schwertransport zu handhaben. Ich wüßte nicht, was die Feuerwehr als Feuerwehr dabei zu tun hat.

Gruß,
Michael



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