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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinbindung BW/THW bei Waldbrand war:.........geländegängige TLF116 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW397220
Datum13.04.2007 16:24      MSG-Nr: [ 397220 ]57740 x gelesen
Infos:
  • 01.04.16 BW: Zentrum Brandschutz der Bundeswehr
  • 01.04.16 BW: Zivil-Militärische Zusammenarbeit

  • Geschrieben von Michael WeyrichAllerdings natürlich nicht bei Verwendung von BOS-Handfunkgeräten im 4m-Band, die aber ja sowieso für Feuerwehrs nicht erlaubt sind.

    Stimmt so nicht, natürlich sind die grundsätzlich für BOS erlaubt, nur macht deren Anwendung nur für ganz wenige Lagen Sinn, aber wenn man sie als "2m-" bzw. "Potenzersatz" nutzt, umso mehr kaputt. Daher handhaben das m.E. die meisten Länder sehr restriktiv - mit Recht!

    Davon ab ist das wenig hilfreich, wenn man mit dem 4m-HFG aus dem Führerhaus funken will, weil
    - die Reichweite von den Dingern eh schon weit geringer ist, als fest eingebaut FuG mit Dachantenne,
    - die Verwendung solcher FuG in den meisten Fahrzeugen während der Fahrt verboten sein dürfte. Man zeige mir ggf. die Ausnahmegenehmigungen der Hersteller mind. für die Fahrzeug nach EZ 10/2002.


    Geschrieben von Michael WeyrichNun, ein tragbares FuG (ich meine jetzt nicht HandFuG) kann man auch gut so vorrüsten, dass es einen 12V-Eingang hat und schnell in Fahrzeugen angeschlossen werden kann.

    Die tragbaren Funkkästen gabs mal für den KatS, die dürften heute NOCH seltener sein als tragbare 4 m HFG...
    Zum Betrieb im Fahrzeug ohne Aussenantenne s.o.
    Zu den Kosten: Au weia..., da kannst Du viele Handys für kaufen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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