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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 397234 | ||
Datum | 13.04.2007 17:30 MSG-Nr: [ 397234 ] | 7245 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Gibt es. Gibt Drehleitern, die extra deswegen nicht nur blaue, sondern auch gelbe RKL's haben. Der Multistar von Ascheberg (wenn ich mich richtig erinner) wurde mit der Begründung beschafft, dass der TM auch eine Erleichterung für den Bauhof darstellt. Frage: Ist es denn überhaupt zulässig sowohl Gelbes als auch Blaues Rundumlicht zu führen? Ich meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt. Sollte dies einer bestätigem oder wiederlegen können wäre ein Hinweis auf was schriftliches hilfreich. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | ||||
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