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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 397319 | ||
Datum | 14.04.2007 05:09 MSG-Nr: [ 397319 ] | 7255 x gelesen | ||
Hallo Leute, heute mal eine kurze und einfache Frage, von mir. Als Feuerwehrangehöriger hat man ja eine gehörige Portion Pflichten, und auch ein paar Rechte. Doch hat man auch das Recht auf Weiterbildung, also eine bestimmten Lehrgang XY, den man absolvieren dürfen muss, wenn man das wünscht und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt? Wenn Ihr auf diese Frage eine mögliche Antwort wisst, vielleicht auch noch zu sagen, wo das dann geregelt ist. Mit morgendlichen Grüßen, Sebastian | ||||
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