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| Thema | Dauerhafter Betrieb d. Horns b. E-Fahrt war: Horn erschreckt Kradf... | 12 Beiträge | ||
| Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 398104 | ||
| Datum | 18.04.2007 07:12 MSG-Nr: [ 398104 ] | 4671 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Innerhalb geschlossener Ortschaften fahre ich immer mit Horn. Egal ob Tagsüber oder Nachts. Auserhalb geschlosser Ortschaften je nach Verkersaufkommen aber spätestens wenn die Ampel bzw. Kreuzung in Sicht ist. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? Wird soweit ich weis nicht konkret gefordert und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Rechtlich gesehen ist es aber sicherer da der Verkersteilnehmer aufgefordert wird freie Bahn zu schaffen. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? - Man wird besser wargenommen - Höhere Rechtssicherheit - weniger verwirrend Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? Nichts weil auch Nachts sollen die Leute freie Bahn schaffen. In dem Zusammenhang finde die Hinweise zu Blaulicht und Martinshorn der FW Kaarst sehr gut. Hier wird den Bürgern erklärt warum sie auch nachts mit Horn fahren. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | ||||
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