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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 398890 | ||
Datum | 22.04.2007 08:51 MSG-Nr: [ 398890 ] | 15805 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer wie ist in diesem Sinne "öffentliches Gebäude" definiert? diese Woche kam die Antwort auf eine Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium, wie denn im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes der Begriff "öffentliches Gebäude" zu verstehen ist. In dem Schreiben wird klargestellt, dass es sich bei Feuerwehrhäusern, da die Fw eine Köperschaft öffentlichen Rechts darstellt, um öffentliche Gebäude handelt. Grüße Magnus | ||||
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