Geschrieben von Georg MeerkatzErstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! Und wenn man nicht durchgehend den §38 in Anspruch nimmt, weil dummerweise grade keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, die Platz machen müssten?
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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