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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
Autor | Karl8 S.8, Dortmund / NRW | 400850 | ||
Datum | 02.05.2007 17:20 MSG-Nr: [ 400850 ] | 14036 x gelesen | ||
Hallo zusammen, es geht um eine Hochzeitsfeier, bei der ich gerne einige Seenotfackeln (Bengalische Feuer) zünden möchte. Ich möchte nun vermeiden, dass evtl. besorgte Anwohner in der nähe die Feuerwehr rufen. Daher meine Frage: Ist es möglich eine derartige Aktion anzumelden, so dass bei einer eingehenden Brandmeldung die Feuerwehr nicht ausrückt? Wie sollte generell in solchen Fällen vorgegangen werden? Schonmal herzlichen Dank für die Antwort Karl | ||||
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