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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonder- und Wegerecht im Ausland | 4 Beiträge | ||
Autor | Nikl8as 8W., Gütersloh / NRW | 403956 | ||
Datum | 21.05.2007 16:39 MSG-Nr: [ 403956 ] | 5717 x gelesen | ||
Hi, ich schreibe grade an einer Facharbeit in der es um die Zusammenarbeit von Feuerwehren und KatS innerhalb der EU geht. Dabei hat sich eine Frage ergeben, und zwar ob ausländische Feuerwehren (aus EU-Staaten, also quasi halbes Ausland ;)) in Deutschland Sonder- und Wegerechte nutzen dürfen und umgekehrt? Die Frage ergab sich durch diesen Text, Zitat: Die Feuerwehr Kehl erhält von der Präfektur Bas-Rhin eine Genehmigung für Alarmfahrten mit Feuerwehrfahrzeugen auf französischer Seite. Ist das für alle Einsätze jenseits der Grenze zwingend notwendig? MkG Niklas | ||||
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