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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSchnellangriffsverteiler39 Beiträge
AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz404705
Datum24.05.2007 14:41      MSG-Nr: [ 404705 ]18497 x gelesen

Hallo

Mir wurde gesagt, das es nicht zulässig sei, einen Schnellengriffsverteiler an einem (zusätzlichen) Pumbenabgang dauerhaft angekuppelt zu lassen. Die Lagerung müsste derart sein, das der Maschienist Grundsätzlich das Ende der B-Leitung ankuppelt.

Ist dies richtig und wenn ja worraus geht das hervor (Unfallgefahr bei versehentlichem öffnen des Abgangs)?

Gruß Axel



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