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Schnellangriffsverteiler
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSchnellangriffsverteiler39 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen404708
Datum24.05.2007 14:59      MSG-Nr: [ 404708 ]17193 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Axel Rauch:
Mir wurde gesagt, das es nicht zulässig sei
Zulässig? Keine Ahnung ob das tatsächlich irgendwo explizit verboten ist; empfehlenswert ist es jedenfalls nicht (meine: SAV fest angekuppelt), hat wohl vereinzelt bei Fehlbedienung zu "unschön ausgebeulten" Traversenkästen u.ä. gesorgt, in Verbindung mit der daraus resultierenden Unfallgefahr.


Geschrieben von Sebastian Krupp:
Wenn ich die Frage mal erweitern darf: Muss der Schnellangriffsverteiler in Buchten liegen, oder funktioniert das nicht genauso gut, wenn man da einen Rollschlauch nimmt?
Funktioniert im Prinzip genau so (allerdings natürlich nur doppelt gerollt ;-) ), mit den Buchten hat man's halt ein wenig leichter.


Gruß

Daniel



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