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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Schnellangriffsverteiler | 39 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 404708 | ||
Datum | 24.05.2007 14:59 MSG-Nr: [ 404708 ] | 17193 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Axel Rauch: Mir wurde gesagt, das es nicht zulässig sei Zulässig? Keine Ahnung ob das tatsächlich irgendwo explizit verboten ist; empfehlenswert ist es jedenfalls nicht (meine: SAV fest angekuppelt), hat wohl vereinzelt bei Fehlbedienung zu "unschön ausgebeulten" Traversenkästen u.ä. gesorgt, in Verbindung mit der daraus resultierenden Unfallgefahr. Geschrieben von Sebastian Krupp: Wenn ich die Frage mal erweitern darf: Muss der Schnellangriffsverteiler in Buchten liegen, oder funktioniert das nicht genauso gut, wenn man da einen Rollschlauch nimmt? Funktioniert im Prinzip genau so (allerdings natürlich nur doppelt gerollt ;-) ), mit den Buchten hat man's halt ein wenig leichter. Gruß Daniel | ||||
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