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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht' | 5 Beiträge | ||
Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 405405 | ||
Datum | 27.05.2007 17:13 MSG-Nr: [ 405405 ] | 7981 x gelesen | ||
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste hier im Forum, ich möchte dieses Forum dazu nutzen, auf wissenschaftlicher Basis zu erheben und nachfolgend auszuwerten, auf welchem Stand sich die derzeitige Ausbildung zur Thematik "Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht" in Rettungdienstsschulen deutschlandweit befindet. Dazu interessieren mich die folgende Frage: Wie wird der folgende gesetzliche Auftrag in den Rettungsdienstschulen praktisch umgesetzt und durch Lehrinhalte unterlegt ? § 3 RettAssG Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, ... kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel). § 1 RettAssAPrV Lehrgang (1) Der Lehrgang nach § 4 des Gesetzes umfasst die in Anlage 1 aufgeführte theoretische und praktische Ausbildung. Anlage 1 zu § 1 Abs.1 RettAssAPrV Theoretische und praktische Ausbildung 4.1.1 Rettungsmittel/Rettungssysteme 4.1.2 Ablauf von Notfalleinsätzen und Krankentransporten 4.4.1 Gefahrenstellen, Gefährdung, Selbstschutz 5.8 Straßenverkehrsrecht, insbesondere Sonderrechte im Straßenverkehr § 2 RettAssAPrV Praktische Tätigkeit (1) Während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes sind die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktischen Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an mindestens 50 Unterrichtsstunden sind die in der theoretischen und praktischen Ausbildung nach § 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei der praktischen Arbeit anzuwenden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Rettungsassistenten Ihre (Lern-) Erfahrungen hier posten würden. Die Rettungsdienstschulen würde ich bitten, mir ihre theoretischen und praktischen Lehrinhalte unter meiner folgenden postalischen Adresse zukommen zu lassen: Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Fachbereich Verkehrswissenschaften Prof. Dr. Dieter Müller Friedensstraße 120 0299 Rothenburg/Oberlausitz Das primäre Ziel meiner Erhebung ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme des Status quo in den Bundesländern und erst in zweiter Linie ein qualitativer Vergleich, der sich jedoch ohne weiteres anschließen könnte - wenn dies wirklich erwünscht ist. Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen und bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Mühe. Es grüßt Sie herzlich aus Bautzen Ihr Dieter Müller Nur wer heil ankommt, kann retten. | ||||
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