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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405822
Datum29.05.2007 15:45      MSG-Nr: [ 405822 ]18895 x gelesen

Geschrieben von Heiko KirchDoch!Nö! Welche Ausgabe vom FSHG hast du vorliegen?
§ 9 sagt bei mir über irgendwelche Altersstufen nichts aus. Der von dir genannte Absatz 9 gehört zu § 12.
Geschrieben von Heiko Kirch(der Bereich ,in dem Gefahren für Leben oder Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden)Woher hast du diese Definition, und wie hoch schätzt du die "fachliche Erfahrung" eines JFlers im Bezug auf Einsatzgefahren?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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