Geschrieben von Robert MiethingIch bin der Meinung, dass man verpflichtet ist bei einer Alarmierung das Gerätehaus anzusteuern (außer man ist zu weit weg oder körperlich nicht mehr in der Lage).
Nach dem Einsatz die Entschuldigung abgeholt und fertig.
Freiwillig ist nur der Eintritt! Die Argumentation ist spätestens dann für?n Eimer, wenn dich die Bundesagentur für Arbeit als Neukunde begrüßt, Genauso siehts aus, wenn unter der Feuerwehr die schulische (oder hier hochschulische) Ausbildung (und damit nicht unerheblich deine Zukunft) leidet.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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