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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 407185 | ||
Datum | 05.06.2007 08:34 MSG-Nr: [ 407185 ] | 29817 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Heidenreich Ich wundere mich schon über dieses nun doch abrupte Zeichen und frage was Konsequenz sein wird? Irgendwann gibts den ersten Toten, der daran fest gemacht werden kann/wird. Danach war das alles ein Versehen, worauf man hätte früher aufmerksam machen müssen - und es wird ganz schnell und einfach - zunächst über eine Länderausnahmeregelung vgl. BaWü, RLP usw. - dann über eine Änderung der StVZO § 52 /4) indem man da schlicht Fw und RD ergänzt (dann ist nämlich alles weitere problemlos). Geschrieben von Florian Heidenreich Aber ist es notwendig sie hierzu erstmal komplett zu verbieten um die Regelung bzw die Diskussion hierzu in Schwung zu bringen? Konkret scheint das Problem von einem Bundesland auszugehen und formal hat der TÜV gar keine Möglichkeit das so abzunehmen, wenn nicht Bundesländer extra Regelungen erlassen haben. Wie gesagt, alles nicht neu und alles schon mal dagewesen, auch schon öfter hier diskutiert. Was habt IHR eigentlich jeweils in den letzten 7 Jahren dazu beigetragen, das Thema über Eure Schienen (Wehrführertagungen, KBM-Sitzungen, Verbandstage usw.) den Verbänden und der Politik als Problem darzulegen? Frust! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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