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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408206 | ||
Datum | 10.06.2007 10:14 MSG-Nr: [ 408206 ] | 28924 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Das klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun. Henning, ich beschäftige mich seit dem GW-Öl (1999) intensiv mit dem Problem der Heckwarnanlagen, ich glaub Du machst Dir das ein bißchen einfach. Es gibt immer mehrere Aspekte die beachtet werden müssen: 1. Zulassung der Leuchte an sich (Bauart) 2. Zulassung der Leuchte für diese Anwendung (und dann noch deren Eignung für unsere Zwecke) 3. Energieverbrauch, Anbringvorgaben 4. Notwendige Fläche passend zum Abstrahlwinkel 5. Blendeffekt auf eigene Mitarbeiter?!? (das ist bei der MS 340 o.ä. bei niedrigen Fahrzeugen z.B. schon ein Problem!) Geschrieben von Henning Koch Die Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und Es gibt einige Anbieter in dem Markt... Die meisten der angebotenen Dinge dürfen nach aktueller Rechtslage NICHT ohne Ausnahmegenehmigung an Fw-Fzge verbaut werden.... Geschrieben von Henning Koch Nachdem ich mich jetzt vom Einsatzstress etwas erholt habe, fällt mir übrigens auf, dass die Lösung aus S-H eigentlich noch besser ist: technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt. Ich weiß, so lautet ja auch mein allgemeiner Vorschlag, den ich mehrfach hier gepostet hab und der den Verbänden und Behörden auch vorliegt... Ergebnis: NADA! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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