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Sicherheitstrupp
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408206
Datum10.06.2007 10:14      MSG-Nr: [ 408206 ]28924 x gelesen
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  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Henning KochDas klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun.

    Henning, ich beschäftige mich seit dem GW-Öl (1999) intensiv mit dem Problem der Heckwarnanlagen, ich glaub Du machst Dir das ein bißchen einfach.

    Es gibt immer mehrere Aspekte die beachtet werden müssen:
    1. Zulassung der Leuchte an sich (Bauart)
    2. Zulassung der Leuchte für diese Anwendung (und dann noch deren Eignung für unsere Zwecke)
    3. Energieverbrauch, Anbringvorgaben
    4. Notwendige Fläche passend zum Abstrahlwinkel
    5. Blendeffekt auf eigene Mitarbeiter?!? (das ist bei der MS 340 o.ä. bei niedrigen Fahrzeugen z.B. schon ein Problem!)


    Geschrieben von Henning KochDie Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und
    Datenblätter im Netz. IMO ist da deutlich mehr möglich, als du oben schreibst.


    Es gibt einige Anbieter in dem Markt...
    Die meisten der angebotenen Dinge dürfen nach aktueller Rechtslage NICHT ohne Ausnahmegenehmigung an Fw-Fzge verbaut werden....


    Geschrieben von Henning KochNachdem ich mich jetzt vom Einsatzstress etwas erholt habe, fällt mir übrigens auf, dass die Lösung aus S-H eigentlich noch besser ist: technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt.

    Nachzulesen hier auf den Seiten 85ff.


    Ich weiß, so lautet ja auch mein allgemeiner Vorschlag, den ich mehrfach hier gepostet hab und der den Verbänden und Behörden auch vorliegt...

    Ergebnis: NADA!


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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