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Sicherheitstrupp
In my Opinion = meiner Meinung nach
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408240
Datum10.06.2007 13:21      MSG-Nr: [ 408240 ]28661 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Geschrieben von Henning Koch
    "Das klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun."

    Henning, ich beschäftige mich seit dem GW-Öl (1999) intensiv mit dem Problem der Heckwarnanlagen, ich glaub Du machst Dir das ein bißchen einfach.

    Es gibt immer mehrere Aspekte die beachtet werden müssen:
    1. Zulassung der Leuchte an sich (Bauart)
    2. Zulassung der Leuchte für diese Anwendung (und dann noch deren Eignung für unsere Zwecke)


    Das sind die Punkte, die vom Verordnungsgeber gelöst werden müssen, wie zu Recht hier gefordert wird!


    3. Energieverbrauch, Anbringvorgaben
    4. Notwendige Fläche passend zum Abstrahlwinkel
    5. Blendeffekt auf eigene Mitarbeiter?!? (das ist bei der MS 340 o.ä. bei niedrigen Fahrzeugen z.B. schon ein Problem!)


    Das sind die Punkte, die Hersteller und Besteller lösen müssen.

    Auch das darf IMO aber die Mannschaft mit Recht fordern, immerhin geht es um ihre Sicherheit. Die Unfallhäufigkeit ist in diesem Bereich mindestens so hoch wie im Bereich Atemschutz, deswegen ist IMO ein vergleichbarer Aufwand auch vertretbar.

    Ich bleibe da (auch und vor allem aus technischer Sicht) bei meiner Meinung:
    Wenn erstmal eine einheitliche rechtliche Regelung getroffen ist, werden die Hersteller auch passende technische Lösungen anbieten. Für jeden Fahrzeugtyp.

    Dass dann auf jedem Fahrzeug das Leuchtkreuz mit Doppelpfeil und Weitwarnleuchten verbaut wird, halte ich ja selbst auch für unwahrscheinlich. Die angesprochene Regelung nennt ja mehrere Möglichkeiten. Wie immer muss man dann Technik und Taktik zu einem passenden Gesamtkonzept zusammenfügen.

    Insofern ist die Aufzählung noch zu ergänzen mit
    6. taktisches Konzept zur Absicherung
    und
    7. Aus- und Fortbildung der Einsatz- und Führungskräfte.

    Geschrieben von Henning Koch
    "Die Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und
    Datenblätter im Netz. IMO ist da deutlich mehr möglich, als du oben schreibst."

    Es gibt einige Anbieter in dem Markt...
    Die meisten der angebotenen Dinge dürfen nach aktueller Rechtslage NICHT ohne Ausnahmegenehmigung an Fw-Fzge verbaut werden....


    schon klar, aber hier gehts ja jetzt grade um die Technik!


    Geschrieben von Henning Koch
    "Nachdem ich mich jetzt vom Einsatzstress etwas erholt habe, fällt mir übrigens auf, dass die Lösung aus S-H eigentlich noch besser ist: technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt.

    Nachzulesen hier auf den Seiten 85ff."

    Ich weiß, so lautet ja auch mein allgemeiner Vorschlag, den ich mehrfach hier gepostet hab und der den Verbänden und Behörden auch vorliegt...


    Wichtig ist IMO vor allem, dass hier einheitliche Forderungen gestellt werden. Gleichzeitig wird es hilfreich sein, auf altbewährtes zu verweisen und nicht irgendwelche 'neuen' Dinge zu fordern. Waagerechtes Lauflicht z.B. ist im deutschen Straßenverkehr bisher schlichtweg unbekannt.

    Gruß,
    Henning



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