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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 408411 | ||
Datum | 11.06.2007 13:06 MSG-Nr: [ 408411 ] | 28549 x gelesen | ||
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Hallo! Hallo! Geschrieben von Henning Koch Wichtig ist IMO vor allem, dass hier einheitliche Forderungen gestellt werden. Gleichzeitig wird es hilfreich sein, auf altbewährtes zu verweisen und nicht irgendwelche 'neuen' Dinge zu fordern. Waagerechtes Lauflicht z.B. ist im deutschen Straßenverkehr bisher schlichtweg unbekannt. Wobei es bei den Fahrezeugen der BOS auch noch unterschiede gibt bzw. unterschiede zugelassen werden vom Land (SH). So ist ja wie in dem zitierten Erlass den FW waagerechtes Lauflicht untersagt, bei der Pol gelten da anscheinend andere Maßstäbe/Regeln. Die setzen solche oder ähnliche Systeme (auch bei Neufahrzeugen) ein und können Lauflicht schalten. Feuerwehrs wird dies aber untersagt. Gleiches gilt auch für das sog. Springlicht. Die (landbeschafften) Pol- und Retttd-Fahrzeuge nutzen dies immernoch obwohl eigentlich verboten. Warum wird hier zweierlei Maß genommen? Denn schließlich ist die Gefährdung des Personals im Strassenverkehr doch für alle gleich (sollte man meinen)? Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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