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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit BAB2 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Köln / NRW409846
Datum18.06.2007 13:56      MSG-Nr: [ 409846 ]5543 x gelesen

Hallo Forum!

Ein Kollege erzählte mir neulich folgendes:

Bekanntlicherweise werden die Zuständigkeiten auf Autobahnen von der Bezirksregierung vergeben. Hierdurch kann es dazu kommen, das eine Feuerwehr ausserhalb ihrer kommunalen Grenzen originär zuständig ist.

Nun gibt es eine Autobahn mit drei Anschlussstellen A, B und C. Die AS B (hat keine Feuerwehr) liegt in der Mitte dieser beiden Anschlussstellen.

Daher wurde folgendes vereinbart: FW Kreis A ist für die Autobahn in Richtung C bis zur AS C zuständig und die FW Kreis C ist für die Autobahn in Richtung A bis zur AS A zuständig.

Und die Bezirksregierung verfügt folgendes:

Für das Teilstück von AS B nach AS C wird die Feuerwehr alarmiert, bei deren Leitstelle der Anruf eingeht, da für beide Feuerwehren die Anfahrt ungefähr gleich weit ist.

Meine Frage:

Gibt es sowas noch sonstwo in Deutschland??

Wer ist denn jetzt für das Teilstück von B nach C originär zuständig?

Wenn beide FWén parallel alarmiert werden:
Wer hat hier die Einsatzleitung? Wer ist verantwortlich für Vorplanungen? Welche Kommune stellt die Rechnung an den Verkehrsteilnehmer? Wer war zuständig und wer leistete überörtliche Hilfe?

Ist das nicht eine etwas seltsame Regelung?



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