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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Feuerwehrdienstvorschrift
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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Atemschutzgeräteträger
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAGBF RLP/SL: Durchführung der Übungen nach FWDV 7 für Führungskräfte14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)410808
Datum22.06.2007 10:53      MSG-Nr: [ 410808 ]8306 x gelesen

Hier eine "Empfehlung der AGBF Rheinland-Pfalz und Saarland zur Durchführung von Einsatzübungen nach FwDV 7 für Führungskräfte". Ist schon etwas älter, keine Ahnung ob's hier schonmal diskutiert wurde.
Kernaussagen:
Die Erfordernis zur Durchführung einer Einsatzübungen unter Atemschutz ist jedoch
lediglich für Einsatzkräfte gegeben ist, die auch dieses spezifische Aufgabenspektrum im
Einsatz, wie z.B. Funktion im Angriffstrupp, abdecken.

Führungskräfte im Feuerwehrdienst, insbesondere Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, müssen jährlich mindestens eine Fortbildung als Atemschutzgeräteträger erhalten. Diese beinhaltet eine Unterweisung und eine kombinierte Belastungs- und Einsatzübung in einer Atemschutz-Übungsanlage. Diese Übung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt 6, Tabelle 2 der FwDV 7 (wie z.B. das Notfalltraining) enthalten und der Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 entsprechen.

Diese kombinierte Einsatz- und Belastungsübung ersetzt also die lt. FwDV 7 vorgegebenen getrennte Durchführung von 1x Belastungsübung und 1x Einsatzübung.

Natürlich sind Führungskräfte seltener unter PA im Einsatz, aber beißt sich das nicht mit der FwDV 7, die doch grade für AGT mit geringer Einsatzhäufigkeit eine vernünftige Einsatzübung vorgibt?

Was haltet ihr davon? Sollte hier nicht "Gleiches Recht für Alle" gelten? Sollte man nicht von atemschutztauglichen Führungskräften dieselben Voraussetzungen erwarten können, wie vom einfachen AGT? Hilft das nicht irgendwo den Führungskräften dabei, die Einsatzbelastungen der AGT besser einzuschätzen, und auch entsprechende Einsatzübungen zu planen? Oder erachtet ihr diese kombinierte Übung als ausreichend?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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