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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAltersregelung Hessen8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen411265
Datum25.06.2007 21:18      MSG-Nr: [ 411265 ]6164 x gelesen

Hallo!

Mittlerweile ist ja in Hessen ein Verbrleiben im Dienst bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ärztliche Untersuchung. Wer hat praktische Erfahrungen mit dieser Altersregelung?

Auf was hin wird der FA untersucht, gibt es dafür Grundätze?
Welche Anforderungen werden an den Arzt gestellt (z.B. Arbeitsmediziner)?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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