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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Altersregelung Hessen | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 411265 | |||
Datum | 25.06.2007 21:18 MSG-Nr: [ 411265 ] | 6164 x gelesen | |||
Hallo! Mittlerweile ist ja in Hessen ein Verbrleiben im Dienst bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ärztliche Untersuchung. Wer hat praktische Erfahrungen mit dieser Altersregelung? Auf was hin wird der FA untersucht, gibt es dafür Grundätze? Welche Anforderungen werden an den Arzt gestellt (z.B. Arbeitsmediziner)? MkG Marc
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