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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-(187 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412159
Datum29.06.2007 20:01      MSG-Nr: [ 412159 ]119587 x gelesen
Infos:
  • 29.06.07 Ausrüstung ;-)

  • Geschrieben von Sven BüttnerWo steht, dass man auf Demos als Feuerwehr nicht tätig werden darf?

    vgl. z.B. FSHG NW § 1 (1).

    Das ist eigentlich recht eindeutig!

    Ich warne davor, die Fw in diese Richtung ordnungsbehördlicher oder gar polizeilicher Aufgaben definieren zu wollen. Da haben wir ziemlich schlechte Erfahrungen mit - und wir haben bisher einigermaßen davon profitiert, dass wir i.d.R. als neutral gelten. Was glaubt Ihr, was los ist, wenn das von vielen (und nicht nur von hoffentlich nur ein paar verblendeten oder blinden Heinis) anders gesehen würde...


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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