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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbauteile8 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland413035
Datum04.07.2007 21:02      MSG-Nr: [ 413035 ]8767 x gelesen

Veränderungen und Anbauten am Atemschutzgerät (PA) sind natürlich mit Vorsicht zu genießen. Jetzt hat mich doch mein Atemschutzwart darauf hingewiesen, dass ich (wie bisher immer gemacht) den Leinenbeutel nicht am Atemschutzgerät befestigen soll, nämlich darum:

Klick mich ich bin ein Link (Infoblatt 3)

OK hab ich gedacht vieleicht hat der Leinenbeutel ja ne Zulassung(?) was sinnig wäre.
Doch was ist mit dem Bild aus dem Beitrag "Hose Tote Strap System", wo ein Feuerwehrmann (zwar aus Frankreich) den Schlauchpack auf dem PA trägt, darf ich das dann auch. Ist es ein Anbauteil oder wie oder was?

Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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