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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aktuelle Brandschutz, Bericht über StLF | 267 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 413258 | ||
| Datum | 05.07.2007 13:53 MSG-Nr: [ 413258 ] | 204851 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl du drehst dir da gerade deine Welt zurecht. AFAIK gibt's ein RLP verpflichtende Brandschutzbedarfspläne und was denen nach mindestens vorzuhalten ist? Zugleich sieht die TR für das MLF/StLF _NUR_ die Beladung des TSF-W (+ggf. WV-Modul) vor. Heißt folglich, THL ist offiziell in RLP gar nicht für das StLF vorgesehen. Das wiederum bedeutet, dass die Kommune mit THL-Bedarf ohnehin ein HLF 10/10 kaufen muss. Eine Schiebleiter für städtische bebaute Gegenden ist für das StLF ebenfalls nicht vorgesehen. Es bleibt also als Aufgabe für das StLF lediglich die Brandbekämpfung in dörflicher Bebauung. Genau das, was das TSF-W ebenso kann, optional auch mit 750er Tank, dann zieht nicht mal mehr das Wasser-Argument. Wozu jetzt ein TSF-W auf ein LKW-Fahrgestell setzen, damit an der Gewichtsgrenze kratzen und die Pumpe nicht mehr flexibel absetzen zu können? Warum für so einen Mist noch einen Aufpreis bezahlen gegenüber dem TSF-W? Die Feuerwehrverordnung wird in nächster Zeit novelliert und die Fahrzeugvorhaltung in den Riskoklassen "nach unten angepasst"... Sprich das MLF wird das LF 8/6 bzw. 10/6 ablösen und das HLF 10/10 ist als Ersatz für die LF 16/12 in gewissen Klassen angedacht. (H)LF 20/16 sind dann erst ab einer gewissen Risikoklasse vorgesehen. Und es gibt wie hier bereits mehrfach schon gepostet MLF mit Schiebleiter bzw. auch mit TH. MLF mit Schiebleiter MLF mit TH Gruß Thomas | ||||
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