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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 413264 | ||
Datum | 05.07.2007 14:11 MSG-Nr: [ 413264 ] | 7959 x gelesen | ||
Hallo, wir sind gerade dabei, unsere Alarmpläne im Amtsbereich(vglb. Großgemeinde) zu optimieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, auf meine Initiative hin auch unter Einbeziehung von kreisfremden Feuerwehren. Bei ersten Absprachen gab es Äußerungen zu möglichen rechtlichen Problemen und auch Schwierigkeiten mit den Arbeitgebern betroffener FA. Was die rechtlichen Belange angeht, sehe ich persönlich da keine Probleme bzw. keine, die es bei anderen überörtlichen Einsätzen nicht eventuell auch gibt. Oder hab ich den Satz im Absatz zur Nachbarschaftshilfe da etwa überlesen? Wie sind Eure Erfahrungen hiermit und auch mit den Meinungen von Arbeitgebern usw.? Danke für Eure Antworten. Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | ||||
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