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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 413603 | ||
Datum | 06.07.2007 23:04 MSG-Nr: [ 413603 ] | 9588 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes so what? Was soll uns das sagen? Wird doch i.A. bei Personenschäden vom Staatsanwalt geprüft. Und was hat der StA mit der FUK zu tun? Nichts. Das eine ist Strafrecht, das andere autonomes Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherer. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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