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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen) | 15 Beiträge | ||
Autor | Nils8 v.8, Wiesbaden / Hessen | 414033 | ||
Datum | 09.07.2007 15:41 MSG-Nr: [ 414033 ] | 8444 x gelesen | ||
Servus, ich bin auf Quellensuche: Es geht um die Art, wie eine Alamierung einer FF gewährleistet werden muss und auf welcher Grundlage. Im HBKG finde ich diesbezüglich nichts, lediglich §3 geht ein bisschen darauf ein - Hilfsfrist, "ausreichend", je nach Lage... Gibt es ein "Recht" eines Feuerwehrangehörigen alamiert zu werden? Mich interessiert folgende Überlegung: Wenn in einer 20 Mann starken FF nur zehn mit FME ausgestattet werden können - was macht der Rest? Erwartungsvoll auf die Sirene zeigen und hoffen, dass die ausgelöst wird? MkG, Nils | ||||
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