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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPetition, war: Heckwarnanlagen verboten...49 Beiträge
AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz415717
Datum17.07.2007 20:33      MSG-Nr: [ 415717 ]23456 x gelesen
Infos:
  • 30.08.08 MTW mit Heckwarnanlage

  • Hallo alle zusammen!

    Geschrieben von Daniel Balz
    Also, die Petition ist geschrieben und eingereicht...

    Und heute kam die Antwort, dass sie nicht weiter bearbeitet wird...

    Geschrieben von Petitionsausschuss - Deutscher Bundestag
    Sehr geehrter Herr Balz,
    die Prüfung zu Ihrer Petition ist abgeschlossen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
    Die von Ihnen vorgetragene Problematik war erst kürzlich Gegenstand von Beratungen auf der 143. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK). Hierbei wurde festgestellt, dass die nach Bundesländern uneinheitliche Ausstattung mit rückwärtigen Warneinrichtungen im Wesentlichen aus der Tatsache resultiert, dass die Feuerwehren in einigen Bundesländern zusätzlich auch verkehrslenkende Aufgaben wahrnehmen dürfen. Hierbei werden teilweise Einrichtungen verwendet, die sich an den rückwärtigen Signaleinrichtungen, z.B. Richtungspfeile in Anlehnung an die mobilen Sicherungseinrichtungen für Baustellen gemäß RSA 95 orientieren. Eine für alle Bundesländer einheitliche Regelung erscheint derzeit nicht umsetzbar.
    Das für Ihre Petition sachlich zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung spricht sich bei der derzeitigen Sachlage daher gegen die Erteilung von bundesweiten Ausnahmeregelungen aus, weil zum einen gelbe Rundumleuchten nach §52 Abs.4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch zukünftig auf den Anbau an den Fahrzeugen beschränkt bleiben sollen, die in den Nummern 1. bis 4. der oben genannten Vorschrift aufgeführt sind, um die Einheitlichkeit der Warnwirkung zu gewährleisten und zum anderen eine Absicherung von Unfallstellen schon heute als ausreichend gegeben eingestuft werden kann (blaues Rundumlicht, Einschalten der Warnblinkanlage, Aufstellen des Warndreiecks in ausreichender Entfernung und Aufstellen der Warnleuchte nach §53a Abs.2 Nr.2 der StVZO).
    Grundsätzlich bleibt es aber erstrebenswert, bundesweit ein einheitliches Signalbild zu gewährleisten. Auf der angesprochenen Sitzung des BLFA-TK musste jedoch festgestellt werden, dass eine bundeseinheitliche Verfahrens- und Sicherungspraxis derzeit angesichts der Unterschiede in den Ländern nicht erreicht werden kann.
    Der Bund hat hier aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, den Ländern Weisungen zu erteilen und Vorgaben zu machen.
    Mit freundlichen Grüßen...


    Nachdem ich das jetzt alles abgetippt hab, äussere ich mich vorerst nicht selbst hier...

    MfG
    Daniel



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