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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern417065
Datum25.07.2007 15:13      MSG-Nr: [ 417065 ]10384 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolinodafür bestimmt jede Menge "will-auch-ein-größeres-LF-haben" Autos, oder?

NAja, es geht so, unser Kreis ist klein von daher würden 2 RW auch reichen, aber Gerhard hat schon eines der Probleme genannt.
Und letztlich was willst du als betroffene Wehr machen? Wir haben halt unsere Beladung angepaßt, ob das immer so toll ist sei dahingestellt, ich muß letztlich für meine Kommune den Laden sauber halten, bei 3500 Einwohnern kann ich net noch für den Kreis nen RW mitkaufen. :-(
Immerhin steht im benachbarten BaWü noch ein RW in 7km Entfernung, den kann man ggf. mitziehen, aber ist natürlich nicht in der AAO drin. Außerdem stellt sich die Frage was mit dem mal passiert (RW1).


Geschrieben von Ulrich CimolinoWer macht da die Bedarfsplanung`?

Jeder für sich, weißt du doch. ;-)
Außerdem brauchts einen RW nimmer, dafür hat man ja HLF mit Seilwinde und WLF mit Kran, ist doch landauf und landab so.


Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts überhaupt eine übergreifende einheitliche AAO - und wie sieht die für
P-Klemmt PKW bzw. VU LKW aus?


Das übliche in Bayern, Stufe 5 = 2 Rettungssätze. Ich kenn Gegenden da kommen wirklich nur die 2 Sätze mit kaum Zubehör, bei uns ist wenigstens das meiste dabei was man so braucht.
Unterschedung VU PKW <---> LKW gibts noch nicht, kommt aber.

Aber das Thema kannst du mit vielen Sonderfahrzeugen aufrollen, wer soll die wofür und wie bezahlen und vorhalten? Bei den SW ist doch auch eher der Trend rückläufig.


Grüßle
Christian





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