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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder - Einbauvorschriften37 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio417644
Datum28.07.2007 18:11      MSG-Nr: [ 417644 ]17060 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Schindler MikeWenn da aber tatsächlich etwas zu der Plazierung der Melder drin stehen sollte, sind wir wieder bei der AUsgangsfrage, der Rechtsgrundlage. Der zuständige Mitarbeiter der KV wird sich ja nicht die Würfel holen und die Plazierung ausknobeln,. Er wird sich an irgendwelchen Normen, Gesetzen VDE, DIN oder weißdergeierwas richten. Wenn die privaten und nichts mit dem Thread zu tun habenden Seitenhiebe dann mal fertig sind, sollten wir uns auf eben diese Fragestellung konzentrieren.
Aber bis dahin schon mal vielen Dank an die, die sich für mich die Zeit genommen haben, eine ANtwort zu finden! Das sollte auch mal gesagt werden.


Sag mal, willst du es nicht verstehen?
Es gibt nunmal keine Rechtsvorschrift wie genau Rauchmelder zu platzieren sind. Ich habe dir weiter oben schonmal erklärt, dass hierbei örtliche Gegebenheiten zwingend zu berücksichtigen sind, weil sonst u.U. der ganze Melder nichts bringt. Es gibt in diese,m Land genug Fachplaner Brandschutz die den ganzen Tag nichts anderes tun als sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Wo ist also dein Problem?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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