News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in Bayern; war: Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 418107 | ||
Datum | 31.07.2007 15:03 MSG-Nr: [ 418107 ] | 7001 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Info Bayr. Gemeindetag Der Bayerische Gemeindetag hat sich vehement dafür eingesetzt, eine Verankerung der 10-Minuten-Hilfsfrist für Feuerwehren im Bayerischen Feuerwehrgesetz zu verhindern. Ein unkalkulierbares Haftungsrisiko der Gemeinden und eine unzumutbare Belastung der Feuerwehrdienstleistenden war bei einer gesetzlichen Verankerung der 10-Minuten-Hilfsfrist zu befürchten (siehe Bayerischer Gemeindetag 5/2007, S. 201).Der Begründung kann ich nicht so ganz folgen. Hat jemand die genannte Quelle zur Hand? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.097