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| Thema | Was ist eine UG-ÖEL, war BY: Kennzeichung des UG-ÖEL-Personals | 52 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 419127 | ||
| Datum | 06.08.2007 20:38 MSG-Nr: [ 419127 ] | 12208 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Wenn aber erhöhter Koordinierungsbedarf gegeben ist, kann auch unterhalb der Kat-Schwelle ein ÖEL (von der FW) die EL übernehmen; er ist dann allen Kräften außer POL weisungsbefugt. Der Örtliche Einsatzleiter muss kein Feuerwehrmann sein. Er ist es oft, aber mir ist z.B. auch ein BRKler bekannt, der zum ÖEL bestellt wurde. Interessant ist z.B. auch, dass der ÖEL selbst diesen "erhöhten Koordinierungsbedarf" erkennen und sich damit einsetzen kann. Geschrieben von Adrian Ridder Wird der Kat-FAll ausgerufen, gibt es einen ÖEL, der ALLEN Kräften (inkl. POL) weisungsbefugt ist. Man könnte mit der Behauptung recht haben, dass man in Bayern am schnellsten und am einfachsten den Katastrophenfall erklären kann. Das geht da ziemlich fix. Manuel | ||||
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