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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Alkoholverbot für FF-Angehörige untzer 21 Jahren | 7 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 419404 | ||
| Datum | 07.08.2007 22:56 MSG-Nr: [ 419404 ] | 4095 x gelesen | ||
Hallo, sieht man sich die einzelnen Beiträge durch gibt es nur eine Konsequenz: Feuerwehrangehörige unter 21 Jahren dürfen nach Alkoholgenuss und sei er auch noch so klein, kein Feuerwehrfahrzeug fahren und auch nicht mit einem Kraftfahrzeug zum Feuerwehrheus fahren. Wenn der Gesetzgeber das so will, bitte dann ist das auch so und alle Anweisungen haben auch Konsequenzen... so ist das eben mal... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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