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Chemiekalienschutzanzug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Arbeitnehmer
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Arbeitnehmer
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
Thema UVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419982
Datum10.08.2007 02:15      MSG-Nr: [ 419982 ]19577 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Thobias SchürmannDer allgemeinen Meinugn zum Thema es ist immer alles zu tragen um versicherungsschutz zu haben folgend müsste man, da in diesem Absatz gemeinsam erwähnt immer CSA, PA, Gurt, Leine, Schwimmweste, etc. getragen werden um sich vor jeder eventualität zu schützen.

Da dies aber nicht der Fall ist und es so dort nicht geschrieben steht trifft diese Legende nicht zu!


Der Grund ist ein anderer.
Wenn man sich mal mit unserer gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt und wie und warum sie entstanden ist, dann landet man in den 1870ern. Im Mittelalter verdienten die Menschen ihren Lebensunterhalt überwiegend als Bauern oder Handwerker, waren also quasi alle m(mehr oder weniger) selbständig. Mit der industriellen Revolution entstand die Arbeiterschaft als neue Klasse. Die Arbeiterschaft war gekennzeichnet durch ihre Abhängigkeit vom Arbeitgeber, menschliche Arbeitskraft gegen Geld. Auf der anderen Seite hieß das aber: Keine Arbeit - kein Geld. Schutz für Arbeitnehmer gab es nicht. Du bist krank? Dein Pech. Du arbeitst nicht, also gibts kein Geld. Deine Arztrechnung ist nicht mein Problem. Du hast dir an einer Presse drei Finger abgehackt? Dein Pech. Du kannst nicht mehr arbeiten, du bist gefeuert. Damals konnte man im Falle eines Arbeitsunfalles seinen Arbeitgeber verklagen (das haben die Engländer als erste im Moral and Health Act von 1802 eingeführt. Heute geht das nicht mehr), allerdings war der AN als Kläger in der Beweislast, musste also ein Verschulden des AG nachweisen. Da aber die meisten AN nach einem schweren Arbeitsunfall ohnehin schnell verarmten (weil ja kein Einkommen mehr) hatte ohnehin fast keiner das Geld um vorab den Rechtsanwalt zu bezahlen. Logische Folge: Ein Arbeitsunfall bedeutete fast zwangsweise den Gang in bittere Armut.
Natürlich fanden das die Arbeiter auf Dauer nicht wirklich spaßig und es entwickelte sich die Arbeiterbewegung, aus welcher später Sozialdemokratie, Sozialismus und Kommunismus, die Gewerkschaften und noch einige andere Dinge hervorgingen. Jetzt muß man aber bedenken, dass es 1870 in Deutschland noch einen Kaiser gab, einen Reichskanzler (Bismarck), den Adel und viele andere, die die Arbeiterbewegung, die Sozialdemokratie, den Sozialismus und Kommunismus, die Gewerkschaften und noch einige andere nicht so lieb hatten und sich überlegten, wie man denn den aufbegehrenden Mob ruhigstellen könne. Also haben sich die Kaisers (Wilhelm I und Franz Josef von den Ösis) sowie deren Kanzler (Otto von Bismarck und Beust) im August 1871 in Badgastein getroffen und beschlossen, dass eine Arbeiterversicherung wohl keine dumme Idee wäre, den Sozis die Massenbasis zu entziehen. Ab 1880 entstand dann in Deutschland daraus die erste Sozialversicherung der westlichen Welt. Allerdings nur der westlichen Welt, denn weiter südöstlich, also ganz ganz viel weiter südöstlich, hatte kurz zuvor ein kleiner Inselstaat namens Neuseeland das erste moderne Sozialversicherungssystem überhaupt eingeführt. Ach ja, die Österreicher haben anfangs noch etwas gezögert und sich erstmal angeschaut was die Deutschen machen. Ab 1887 wollten sie es besser als die Deutschen machen und haben eine Sozialversicherung eingeführt. Dummerweise haben sich die Ösis für das Kapitaldeckungsverfahren entschieden und Unfallverhütung nicht vorgesehen. In der Folge war die österreichische Unfallversicherung schon nach kurzer Zeit defizitär und irgendwann so kurz nach WK I pleite, die Österreicher um eine Erfahrung reicher und sie haben dann doch auf das deutsche System des Aufwandsdeckungsverfahrens mit Unfallverhütung als Pflichtaufgabe umgeschwenkt.
Die deutsche Sozialversicherung (Krankenversicherung ab 1883, Unfallversicherung ab 1884, Invaliditäts- und Altersversicherung ab 1889) basierte damas auf folgenden Ideen:
- Pflichtcharakter, d.h. man kann sich als AN nicht aussuchen, ob man versichert ist oder nicht
- Solidaritätsprinzip, d.h. die finanziellen Aufwendungen werden zwischen den Sozialpartnern umgelegt
- keine strike Verhältnismäßigkeit zwischen Beiträgen und Leistungen (egal ob du 5 oder 10 Reichsmark verdienst, wenn du dir den Arm brichst bezahlt die Unfallversicherung alle Kosten)
- staatliche Subventionierung
- und finally den Ausschluß einer Risikoselektion (kennen wir heute von der AOK - die kriegen die ganzen Alten, Schwachen, Kranken und Geringverdiener, die jungen DINKs gehen zu einer hippen BKK mit niedrigen Beitragssätzen)
Im Prinzip also genau das, was wir heute noch haben. Alle Jubeljahre kommt dann aber irgendwer auf die Idee, man könne das alles reformieren und besser (d.h. billiger) machen, indem man privatisiert. Der kleine Inselstaat ganz ganz weit südöstlich hat das vor ein paar Jahren auch gemacht, das war so ein großer Erfolg, dass man nach einem Jahr ganz schnell wieder zur Monopolversicherung zurückgekehrt ist. Denn, wie uns die USA zeigen, es braucht nur ein paar Sammelklagen und ein privater Versicherer ist ganz schnell pleite und der Arbeier steht dann ohne Sozialversicherung da (die Australier erleben gerade das gleiche, weil da auch einer der tollen Privatversicherer nach Asbestfällen bankrott ist und die Kosten für die Behandlung der Kranken jetzt der Staat zahlen darf).
Nun, im Bereich der Unfallversicherung gibt es zwei Besonderheiten:
Zum einen war die Unfallversicherung ständisch bzw. Industrien gegliedert, deshalb hatten wir bis vor kurzen auch so viele BGen in Deutschland (die aber gerade munter rumfusionieren, weil z.B. die Zucker-BG oder die BG der Binnenschiffer zuletzt nicht wirklich viele Mitgliedsbetriebe hatten). Das hat man gemacht, weil Unfallverhütung jaq Pflichtaufgabe ist und man der Meinung war, eine Berufsgenossenschaft könne das am besten, wenn sie weiß was in ihren Mitgliedsbetrieben so gemacht wird und weil die BGen ursprünglich mal reine Arbeitgebervereine waren (daher der Begriff Genossenschaft: Eine Reihe von Betrieben schließt sich genossenschaftlich zusammen, um sich gemeinsam gegen das Risiko Arbeitsunfall abzusichern).
Zum anderen war (und ist bis heute) die gesetzliche Unfallversicherung die einzige gesetzliche Sozialversicherung Deutschland, die rein aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird. Warum? Weil man einen Arbeitsunfall halt nur auf der Arbeit erleiden kann. Krank hingegen kann man auch bei Privatvergüngen werden und äler werden wir ohnehin alle.
Was uns zum Arbeitsunfall bringt. Unsere gesetzliche Unfallversicherung kennt genau drei Versicherungsfälle: Den Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit. Liegt ein Versicherungsfall vor, so MUSS die Unfallversicherung bezahlen, d.h. sie hat da kein Wahlrecht. Hätte sie eines, so wäre das Picknick von Willi und Franz Josef damals in Badgastein nutzlos gewesen.
Auf der anderen Seite steht der (Pflicht-)Versicherte. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kennt er im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle. Er weiß, dass er irgendwie versichert ist, das reicht ihm auch. Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Nicht selten werden die dann bei einem Unfall ganz schnell zerstört, weil halt doch das SGB VII gilt und nicht die Mythen und Legenden. Der Pflichtversicherte kriegt Krankenbehandlung in einem Mehrbettzimmer des örtlichen Krankenhauses und Lohnfortzahlung und halt nicht die 28 Mio. Schadenersatz wie in den USA (Wir erinnern uns: In Deutschland kann man seit 1884 seinen AG nicht mehr auf Schadenersatz wegen eines Arbeitsunfalls verklagen. In den USA geht das, aber die haben oftmals auch keine Versicherung).
Die eigentlich interessante Frage für den (Pflicht-)versicherten ist jetzt aber: Wann habe ich einen Arbeitsunfall, d.h. wann gibts Kohle von der BG? Ein Blick ins Gesetz (SGB VII, § 8 Abs. 1) sagt
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). 2Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Also im einzelnen folgende Merkmale:
- Unfall von Versicherten: Kein Problem, da die meisten von uns als AN ja pflichtversichert sind (und als freiwillige Feuerwehrangehörige sind alle pflichtversicht, auch wenn man im Berufsleben selbständig ist
- infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit): Da wird es jetzt interessant, weil der deutsche (Pflicht-)Versicherte oftmals gar nicht weiß, was eine versicherte Tätigkeit ist. Er glaubt häufig, seine rein körperliche Anwesenheit auf dem Betriebsgelände des AG reiche schon aus, um einen Arbeitsunfall erleiden zu können. Dann ist er zutiefst enttäuscht, wenn ihm sein (ebenfalls (Pflicht-)Versicherter) Kollege die betriebseigene Klotür an die Rübe haut und die BG nicht bezahlt, weil kacken zwar menschlich, aber nach Meinung des Bayerischen Landessozialgerichtes (L 3 U 323/01) halt keine versicherte Tätigkeit ist.
- Unfälle sind zeitlich begrenzt: Na sowas. Klingt logisch. Heißt aber auch, dass eine Lungenentzündung (weil es im Büro zieht wie Hechtsuppe) kein Arbeitsunfall ist. Da gibts mittlerweile hunderte Urteile drüber, wie zeitlich begrenzt zu werten ist. Lustig u.a. für Rettungsdienstler, wenn der Patient mit dem Virus mehr zurückläßt als nur einen guten Eindruck
- Unfälle sind von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse: Das ist halt so, weils so im Gesetz steht. Damit sollte klar sein, dass ein Herzinfarkt kein Arbeitsunfall ist. Weil das dem (Pflicht)Versicherten aber oft nicht klar ist und wir in Deutschland so viele Rechtsanwälte haben, haben wir in der Folge auch viele Sozialgerichte die ganz ganz viele Urteile dazu sprechen (z.B. das mit der Klotür). Oft ist der (Pflicht-)Versicherte aber dann bitter enttäuscht und ganz arg traurig. Finally hätten wir dann noch
- Unfälle sind Ereignisse die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Ja, liebe Freunde, da steht nunmal Gesundheitsschaden und nicht Sachschaden. Wenn die Uhr von der Stanze zerdeppert wird, dann ist das halt kein Arbeitsunfall (weil aber Ehrenamtsförderung geil und medienwirksam ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige neuerdings auch deren Sachschäden).
So, das wars. Das ist ein Arbeitsunfall, da zahlt die Versicherung. Kein Wort von UVV. Kein Wort von UVV-Verstoß. Kein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt". Enttäuscht? Verständlich. Da brechen Welten zusammen. Der Onkel mit dem silbernen Streifen in der Grundausbildung hat was falsches erzählt. Vermutlich weil der Onkel mit dem silbernen Streifen auch (Pflicht-)Versicherter ist und (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung) im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle so richtig kennt. Macht aber nix: Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Und die erzählt er anderen. Und die glauben das. Schließlich hat er einen silbernen Streifen, ist demzufolge allwissend und regelt mit Gott den Lauf der Dinge. Und deshalb glaubt man das und erzählt das anderen und irgendwann entwickelt sich so eine Art "Stille Post"-Spiel der Mythen und Legenden. Und jetzt das: Der Mob, das Arbeiterpack. Versichert, selbst wenn Unfallverhütung versagt hat. Willi und Otto wären stolz auf sich. Auch wenn wir heute keinen Kaiser mehr haben...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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