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Löschgruppenfahrzeug
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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ThemaUVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW420003
Datum10.08.2007 09:21      MSG-Nr: [ 420003 ]17756 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierKein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt".

Bist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Vielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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