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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | UVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein | 54 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 420003 | ||
Datum | 10.08.2007 09:21 MSG-Nr: [ 420003 ] | 17756 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Kein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt". Bist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)? Vielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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