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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSchweizer Breite7 Beiträge
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / AG420486
Datum13.08.2007 00:09      MSG-Nr: [ 420486 ]4527 x gelesen

Hallo Zusammen

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ganze stirbt übrigens in dem Augenblick, wo die Schweiz, die "Schweizer Breite" an die EU anpasst...

Gemäss der Verkehrsregelnverordnung ist seit einiger Zeit die Breite auf 2.55m festgelegt.
Art. 64 Breite
(Art. 9 Abs. 1 und 4, 20, 25 SVG)186
1 Motorfahrzeuge und Anhänger dürfen 2,55 m, klimatisierte Fahrzeuge, deren feste
oder abnehmbare Aufbauten besonders für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem
Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschliesslich der
Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind, 2,60 m breit sein.187


Einzig auf Strassen, wo die Breite auf 2.30 eingeschränkt wurde, sind auch spezielle Fz nötig.
Bei unserem Fuhrpark im Geschäft haben wir nur im Wallis und im Graubünden noch schmale Fz im Einsatz, sonst läuft alles mit 2.50m.

Grüsse aus der Schweiz
Andy Sulser



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