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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung von Absperrmaßnahmen nach VU | 7 Beiträge | ||
Autor | Müll8er 8J., Eschwege / Hessen | 420572 | ||
Datum | 13.08.2007 12:29 MSG-Nr: [ 420572 ] | 6109 x gelesen | ||
Moin Moin Ich wollte mal eure Meinung zu folgendem Vorfall hören: Meine Mutter hatte einen VU und mußte nach diesem VU aus ihrem PKW befreit werden. Wir haben von der Stadt, wo dieser VU passierte, eine Rechnung erhalten, in der sie ihr die Absperrmaßnahmen in Rechnung stellen! Sie ziehen für die "Personenbergung" (ich wußte gar nicht das meine MA tot is) 60% ab, 40% wären Absperrmaßnahmen und Aufräumarbeiten gewesen und diese (40%) stellen sie uns in Rechnung. Sie haben die Teile die sie abgeschnitten haben wieder ins Fahrzeug gelegt, mein Werkzeug durfte ich mir dann selbst zusammensuchen. Noch nen paar Randinformationen: Der VU is auf ner BAB passiert die im schönen Hessenlände liegt (HBKG). Meiner ansicht bzw. wissens nach, ist die Rechnung nicht gerechtfertigt da hier der §61 Abs. 5 HBKG in Kraft tretten müßte. Ich hoffe ihr könnt mir sagen ob ich falsch liege oder nicht zweifel gerade nen bissel an meinem Wissen! Mkg Jörg | ||||
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