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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung von Absperrmaßnahmen nach VU | 7 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg | 420594 | ||
Datum | 13.08.2007 13:28 MSG-Nr: [ 420594 ] | 4566 x gelesen | ||
Salü, Geschrieben von Müller Jörg "Personenbergung" (ich wußte gar nicht das meine MA tot is) weil die Feuerwehr nicht in der Lage ist die offizielle Definitionen des Ständigen Kommission für Katastrophenvorsorge und -schutz zu übernehmen: Zitat aus dem Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2. überarbeitete Auflage): Bergung: umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. zum Vergleich: Retten: das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage (DIN 13050:2002-09). Eine Bergung beinhaltet damit eine Rettung. Die Unterscheidung Bergen = Totes retten / Retten = Lebendes kenn ich nur von der Feuerwehr... Grüße aus Mannem Jochen Grüße aus Mannem Jochen | ||||
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