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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 1. Rettungsweg in Mehrfamilienhäusern | 3 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Leonberg / Baden-Württemberg | 425286 | ||
Datum | 31.08.2007 11:33 MSG-Nr: [ 425286 ] | 5870 x gelesen | ||
Hallo alle zusammen! Bei einer Diskussion mit einem Nachbarn im Hausflur stellte sich folgende Frage: Darf in Baden-Württemberg die Hausordung vorschreiben, dass die die Haustüre eines Mehrfamileinhauses ab einer bestimmenten Urhzeit am Abend abgeschlossen sein muss? Damit wäre ja eigentlich der erste Rettungsweg versperrt und nicht mehr freizugänglich. Dies ist meines Wissens unzulässig!? In der LBO (Landesbauordnung, aktuelle Fassung) steht leider nichts konkretes! Mfg M. Günther | ||||
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