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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW425596
Datum01.09.2007 16:07      MSG-Nr: [ 425596 ]10645 x gelesen

Geschrieben von Stefan Brüning"Ein Ausschluß aus der Wehr ist ein Verwaltungsakt, der an bestimmte, hier schon genannte Aspekte geknüpft ist. Sollte der WF das trotzdem versuchen, kann das wenns extrem kommt, sogar auf Verwaltungsgerichtsbasis geprüft werden.

Aha. Wie kommst Du darauf?


Erstmal muß ich sagen, das ich versehentlich von der Lage in NRW ausgegangen bin, das es sich dabei im konkreten Fall um Speyer (BaWü ?) handelt, habe ich übersehen.

In NRW gelte die Laufbahnverordung FF, konkret die §§ 19ff. In diesem Fall ist der § 21, Abs. 4+5 zu beachten.

Geschrieben von ---LVO FF NRW---
(4) Stellt die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr das Verfahren nicht ein, erläßt sie oder er eine
Disziplinarverfügung. Diese muß eine Maßnahme nach § 19 Abs. 2 dieser Verordnung aussprechen. Sie ist zu begründen, mit einer Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr oder ihrer allgemeinen Vertreterin oder seinem allgemeinen Vertreter zu unterzeichnen und der oder dem Feuerwehrangehörigen zuzustellen.
(5) Die Disziplinarordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (DO NW) in der jeweils gültigen Fassung findet ergänzend Anwendung.


Für Streitigkeiten daraus ist mWn die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.

Geschrieben von Stefan BrüningBitte was denn sonst? Das Zeug war bzw. ist Eigentum der Gemeinde und sein Dienstvorgesetzter hat ihm verboten, davon etwas mitzunehmen. Er hat es doch getan.
Wenn das nicht die Defintion von Diebstahl ist, dann muss ich was falsch verstanden haben.


Geschrieben von ---StGB §242 (1)--- Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Gegenstände hat der Kamerad nicht weggenommen, sondern sie wurden ihm (entgegen der Anordnung des WF) vom Gerätewart übergeben. Sie hätten jedoch nicht angenommen werden dürfen. Daher per Definition kein Diebstahl.

Geschrieben von Stefan BrüningUnsinn. Wenn er das so macht, dann ist es mehr oder weniger Augenmaß oder guter Wille.

Auch wenn ich kein Jurist bin, würde ich in Bezug auf NRW wieder die LVO-FF-NRW heranziehen, der §20 käme hier meiner Meinung nach zum Tragen, der da schreibt, das ein Dienstvergehen das vorsätzliche Nichtbeachten von Anordnungen ist. Ein Ausschluß aus der Feuerwehr ist im Regelfall erst bei vorsätzlichem, schweren Dienstvergehen vorgesehen.

Ich denke, das man im geschilderten Fall des Kameraden aus Speyer nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen sollte. Er hat Mist gebaut, seine Dummheit eingesehen und möchte es nun wieder aus der Welt schaffen. Das geht, denke ich, am besten im vernünftigen Gespräch.


Viele Grüße
Marcus

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

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