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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhose Saarland | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 425621 | ||
Datum | 01.09.2007 17:50 MSG-Nr: [ 425621 ] | 6454 x gelesen | ||
Mahlzeit auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage für Überhosen im Saarland habe ich folgendes gefunden 1. Im Abschnitt III liest man das Wort NOMEX gar nicht, theoretisch reicht der Kampfanzug Stand 1990 (ansonsten sehr witzig zu lesen) 2. aber auch hier nur HUPF 1-3 kennt irgend jemand noch andere Dokumente aus denen hervorgeht das FM (SB) mit Nomexhosen (SB) ausgestattet werden müssen ? Hat jemand eine schriftliche Stellungnahme der UKS? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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