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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Hygienebrett/Hygieneboard - Detailfragen | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 427474 | ||
Datum | 12.09.2007 21:41 MSG-Nr: [ 427474 ] | 23791 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard akt ist, das nach geltendem Recht (u.a. EU-Directiven, Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung, AV-TrinkWV sowie weitere Normen und TR) zur Körperreinigung und damit auch zur Händereinigung nur Wasser mit Trinkwasserqualität verwendet werden darf. Wer soll das bezahlen ? Und wer hindert den FM (SB) daran sich (wie bisher) am Abgang des Fahrzeuge zu waschen? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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