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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen4 Beiträge
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen428240
Datum18.09.2007 13:36      MSG-Nr: [ 428240 ]6410 x gelesen

Hallo,

heute morgen bin ich in einem Gespräch mit einer befreundeten Feuerwehr auf folgende Aussage gestossen:

"Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden."

- Ist dies so richtig und wenn ja wo steht es geschrieben? (DRGL 97/23/EG, BetrSichV ???)
- Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?)
- Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation?

Ich habe in diesem Zusammenhang nur folgendes gefunden:
"Bei einer wiederkehrenden Prüfung sind Druckgasflaschen mit Ventil zu prüfen und müssen somit mit Ventil geliefert werden" (Dräger Flyer - Druckgasbehälter)

Danke für die vielen Infos die gleich kommen ;-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Olli


"Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt)
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 18.09.2007 13:36 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 18:06 Joch7en 7W., St. Wendel
 18.09.2007 18:43 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 23:12 Joch7en 7W., St. Wendel

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