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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Anhänger Zapfanlage' Jugendfeuerwehr (!!!) | 89 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Osnabrück / | 428386 | ||
Datum | 19.09.2007 12:15 MSG-Nr: [ 428386 ] | 29177 x gelesen | ||
Die brauchen sich nicht zu bedanken. Wenn ihnen das nicht passt, können sie austreten. Ich bin mir aber recht sicher, dass verantwortungsvolle Eltern es nicht gern haben, wenn ihren Kindern auf Zeltlagern etwas vorgetrunken wird. Da verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol nicht bei allen garantiert werden kann, muss er halt im Dienst untersagt werden. Das gilt für das Jugendfeuerwehrzeltlager wie für die Wachschicht einer BF oder im öffentlichen Auftreten einer FF. Was man privat oder nach Dienstende im nichtöffentlichen Bereich macht, ist etwas anderes. Das gleiche gilt für andere Regeln. Werden sie (mehrmals) gebrochen, gibt es Konsequenzen. Wie handhabst du das zuhause? | ||||
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