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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Selbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Niederzier / NRW | 429790 | ||
Datum | 27.09.2007 09:58 MSG-Nr: [ 429790 ] | 44117 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ich schreib zum ersten Mal hier im Feuerwehrforum. Also erstmal hallo alle miteinander ;-). Ich bräuchte eine zitierbare Quelle (am besten IdF Münster oder das Innenministerium), ob in NRW das Selbstretten mittels Feuerwehrsicherheitsgurt im Rahmen der Ausbildung (z.B. Truppmann Modul 1+2) geübt werden darf. Bei der Übung ist natürlich eine Sicherung mittels Rettungsknoten gegeben. Anbei ein Link, damit klar ist welche Methode ich meine: http://www.feuerwehr-erkelenz-mitte.de/bilder/uebung26_06_02_18.jpg Schonmal vorab vielen Dank für eure Antworten Stefan | ||||
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