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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Alk & Führerschein in A | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430046 | |||
Datum | 28.09.2007 13:39 MSG-Nr: [ 430046 ] | 7275 x gelesen | |||
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Hallo! Kann denn jemand hier folgende in Wikipedia gefundene Aussage über die Alkoholregelung in Österreich untermauern? "(...) Während der Probezeit (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bzw. zwei Jahre ab Erwerb der Lenkberechtigung) darf ein Lenker maximal 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Dies bedeutet praktisch Alkoholverbot, da ein solcher Wert bereits durch natürliche Verdauung erreicht werden kann. Diese Grenze gilt außerdem generell beim Lenken von LKW ab 7,5 t und Bussen. Eine Ausnahme gilt einzig für Besitzer des umgangssprachlichen roten Führerscheins. Diesen erhalten Mitglieder der Feuerwehr, sofern sie im Besitz des Führerscheins der Klasse C sind. Das hat den Grund, dass das fahren des Löschwagens zum Zwecke eines Einsatzes verboten wäre. (...)" MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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