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Dienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt88 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430066
Datum28.09.2007 15:04      MSG-Nr: [ 430066 ]40784 x gelesen
Infos:
  • 29.09.07 PA und Absturzsicherung untersuchung der hvbg
  • Themengruppe:
  • Leinen, Seile, Knoten, Stiche

  • Geschrieben von Ingo Horn Irgendwer hat mal irgendwann festgestellt, dass der Feuerwehrhaltegurt für die Aufgabenstellung "Abseilen" nicht geeignet ist.

    Nein! Die Frage der Eignung ist eindeutig zu bejahen, wenn er nich dazu geeignet wäre, hätte sich kein Mensch damit Abseilen können. Das habe ich selbst aber schon gemacht.

    Die Frage ist, ob es etwas gibt, was das Gleich leistet aber im Übrigen besser geeignet ist.
    Wir sind uns einig, dass eine Bergsteigerausrüstung viel besser geeignet ist, genauso wie eine Rettung über einen zweiten baulichen Rettungsweg besser ist als eine über Steckleiter.

    Geschrieben von Ingo Hornweil der Begriff Abseilöse eben einen Anwendungsbereich suggerierte, für den das Gerät nicht geeignet (oder zugelassen, von wem auch immer)
    Zugelassen ist das Stichwort.

    Geschrieben von Ingo Horn"Du darfst alles damit machen, was in der DV steht und wofür das Gerät an sich von Seiten des Herstellers als geeignet angesehen wird"
    So lange die Hersteller das nicht ausdrücklich verbieten und die Vorgehensweise in der FwDV 1 (Stand: September 2006 in Kenntnis aller Probleme!! S. 141) steht, würde ich das ohne Bauchschmerzen hinsichtlich der Erlaubnis ausbilden.

    Gruß
    Sven



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