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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein430236
Datum29.09.2007 16:02      MSG-Nr: [ 430236 ]21867 x gelesen

Moin zusammen !
Mein Kreisfachwart Atemschutz hat mir letztens erzählt, dass es nicht erlaubt ist Zusatzausrüstung am PA festzumachen.
Also Rettungsmesser, PA-Holster, Totmannwarner etc..
Angeblich erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gerätees (also PA) ( Hört sich so nach auto und TÜV an ?)

Ist das so korrekt ?
Und wenn, kann mir jemand da Vorschriften oder sonstige Belege geben ?

mkg
Henning


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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